Für den Arbeitgeber!
Unter Umständen beteiligt sich Ihr Arbeitgeber mit bis zu 500 Euro jährlich pro Mitarbeiter im Rahmen der Gesundheitsprävention und Selbsthilfe gemäß den Anforderungen der §§ 20 und 20 a des SGB V Steuergesetzbuches auch an gesundheitsfördernden Wellness-Behandlungen, da diese
zusätzlich zum Arbeitslohn erbrachten freiwilligen sozialen Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und
der betrieblichen Gesundheitsförderung steuer- und versicherungsfrei bleiben! |